Dienstag, 29. März 2011

"Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag"

Dieser Ausspruch war im Mittelalter ein gebräuchlicher Rechtsgrundsatz. Leibeigene, die vor ihrem Herren geflohen und Zuflucht in einer Stadt gefunden hatten, waren frei, wenn ihr Grundherr sie dort, der Legende nach ein Jahr und einen Tag lang, nicht gefunden hatte. Lief diese Frist ab, war der ehemals Leibeigene ein rechtmäßiger Bewohner der Stadt.

In der Zeit des Mittelalters war es normal Bauern als Leibeigene zu haben. Im Gegensatz zu den Bürgen der Städte durften/mussten/konnten sie: 
  • keinen Frondienst leisten
  • ihren Besitz ohne Einschränkung verkaufen und vererben
  • ihren Wohnsitz wechseln konnten
  • ohne die Zustimmung eines Herrn heiraten konnten
  • und vieles mehr

Frondienst = Leistung der Bauern an ihre Grundherren

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